Baurecht und Bauträgerrecht (privates)
Das private Baurecht ist weit verzweigt in verschiedenen Rechtsnormen des Zivilrechts geregelt, die Grundeigentum und Nachbarrecht, Werkverträge die etwa zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden (Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern usw.) regeln. Einen besonderen Stellenwert nimmt hierbei das Bauträgerrecht ein. Die Tätigkeit des Bauträgers unterliegt den Beschränkungen der Makler- und Bauträgerverordnung und des § 34 c Gewerbeordnung und erfordert eine entsprechende Genehmigung.