Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Das Handelsrecht ist das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“, sprich: der Unternehmen. Es handelt sich um ein in vielerlei Hinsicht sehr speziell ausgeprägtes Gebiet des Privatrechts, obwohl es auch stark durch öffentlich-rechtliche Normen bestimmt wird. Es ist eng verknüpft mit dem
Gesellschaftsrecht, das das Innen- und Außenverhältnis von Personen- (GbR, KG, OHG, stille Gesellschaft pp.) und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft pp.) bestimmt.