Handelsvertreterrecht und Vertriebsrecht
Das Recht der Handelsvertreter bestimmt als Teilausschnitt des Handelsrechts die Rechtsverhältnisse des Handelsstandes der Handelsvertreter und deren rechtliches Verhältnis zum vertretenen Unternehmer.
Das Recht der Handelsvertreter bestimmt als Teilausschnitt des Handelsrechts die Rechtsverhältnisse des Handelsstandes der Handelsvertreter und deren rechtliches Verhältnis zum vertretenen Unternehmer.