Mietrecht
Gegenstand des Mietrechts sind alle mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen. Gemeint ist meist der Mietvertrag über Wohneigentum, aber auch der Mietvertrag über Gegenstände, wie Fahrzeuge u.a. Das Mietrecht ist in Deutschland maßgeblich geprägt vom Gedanken des Mieterschutzes, den der Gesetzgeber als schwächeren Vertragspartner sieht und daraus weitreichende Eingriffe in das grundgesetzlich in Art. 14 GG verbriefte Recht am Eigentum begründet.