Strafrecht
Zum zählen Strafrecht alle Normen, die regeln, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Verfahren (Strafprozessrecht) über einen Menschen die Rechtsfolge einer Strafe zu verhängen und zu vollziehen ist. Gesetzlich geregelt ist es im Strafgesetzbuch (StGB) und in zahlreichen nebenstrafrechtlichen, spezialisierten Bestimmungen (zum Beispiel im Außenwirtschaftsgesetz oder im Arzneimittelgesetz). Das Recht der Ordnungswidrigkeiten gehört zum Strafrecht im weiteren Sinn, weil es den Methoden des Strafrechts folgt und im Verfahren ähnlich ist.