Vertragsrecht
Vertragliche Verhandlung und Gestaltung von Verträgen bestimmen den Leistungsaustausch aller Güter und Dienstleistungen. Sie stellen den zielführenden Prozess dieses Leistungsaustausches dar. Regelmäßig werden Verträge in einer gerichtlichen Auseinandersetzung grundsätzlich oder in ihrer Erfüllung bzw. dem rechtmäßigen Zustandekommen als solches bestritten. Die qualitativ hochwertige Vertragsverhandlung und -gestaltung hat den Zweck, eine solche Entwicklung nach Möglichkeit auszuschließen.