Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht im weit verstandenen Sinne dient dem Ziel des freien Leistungswettbewerb. Gesetzliche Regelungen sollen verhindern, dass Marktteilnehmer sich durch unlauteres, wettbewerbliches Verhalten ungerechtfertigte Vorteile gegenüber anderen Marktteilnehmern verschaffen.