Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)
Das WEG-Recht bestimmt die Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie ist die Gesamtheit der Teil- und Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Begründet wird die Gemeinschaft durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder durch Teilung.